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„Können Redakteure bestechlich sein?“

29.10.2009

Karlsruhe- Laut wiesbadener-kurier.de will der Bundesgerichtshof (BGH) im Prozess gegen den frühere HR-Sportchef Jürgen Emig entscheiden, ob sich Redakteure öffentlich-rechtlicher Sender bei der Annahme von Schmiergeldern wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Im Zentrum der Verhandlung stehe die Frage, ob Redakteure von Rundfunkanstalten als „Amtsträger“ einzustufen seien. Nur dann sei eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit möglich. Diese Frage sei in der BGH-Rechtsprechung bisher noch ungeklärt, so die Senatsvorsitzende Ruth Rissing-van Saan in der Revisionsverhandlung am Mittwoch, den 28. Oktober 2009.

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