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Pressemitteilung Politik

Klage gegen Bundestagsverwaltung zulässig

Zwischenurteil im Gröner-Parteispendenprozess

Berlin, 26.05.2025 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom vergangenen Donnerstag, eine Klage der Partei DIE PARTEI gegen die Bundestagsverwaltung als zulässig zu erachten. Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner hatte im Jahr 2020 zwei Zahlungen in Höhe von zusammen insgesamt 820.000 Euro an die Berliner CDU geleistet – eine mutmaßliche Einflussspende, die jedoch von der Bundestagsverwaltung nicht geahndet wurde, was Anlass für die Klage war. Gröner wird in einem nächsten Schritt als Zeuge vor Gericht geladen werden. Transparency Deutschland hatte den Fall Gröner 2023 aufgedeckt und war Donnerstag zur Prozessbeobachtung vor Ort.

© Transparency International Deutschland e.V.

„Wir begrüßen die richtungsweisende Grundsatzentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, die Klage einer Partei gegen die Bundestagsverwaltung mit Blick auf die Chancengleichheit im Parteienwettbewerb als zulässig zu bewerten. Gleichzeitig befürworten wir, dass die Aufklärung des Sachverhalts durch die künftige Vernehmung von Herrn Gröner als Zeuge vorangeht”, kommentiert Norman Loeckel, Co-Leiter der AG Politik und Parteispendenexperte von Transparency Deutschland.

„Das Gericht hat  richtigerweise klargestellt, dass bereits die erkennbare Erwartung eines Vorteils eine Parteispende nach § 25 Abs. 2 Nr. 7 PartG illegal macht. Zuvor hatte die Bundestagsverwaltung im Gegensatz dazu argumentiert, dass eine Verhaltensänderung der Berliner CDU nach der Spende von Gröner hätte erfolgen müssen, um die Spende rückwirkend als Erwartungs- oder Einflussspende einzuordnen.“
 
Nach der aktuellen Gerichtsentscheidung bekräftigt Transparency Deutschland die Notwendigkeit der Einrichtung einer unabhängigen Behörde zur Aufsicht über die Parteienfinanzierung, die über die nötigen investigativen Kompetenzen verfügt, um Verdachtsmomenten nachzugehen. Auch der bereits lange u.a. von Transparency geforderte Parteispendendeckel sei ein notwendiges Kontrollinstrument. Dazu Norman Loeckel:

„Die Bundestagsverwaltung hat derzeit nicht die investigativen Mittel und Befugnisse, um die Integrität des Parteienfinanzierungssystems zu gewährleisten. Ein Parteispendendeckel existiert bislang nicht. Eine unabhängige Kontrollbehörde ist daher unabdingbar, um das Vertrauen der Bürger:innen in die Politik aufrechtzuerhalten. Der Blick nach Frankreich beweist, wie eine wirksame Durchsetzung von Parteienrecht tatsächlich aussehen könnte. Dort wurde 2024 der frühere Präsident Sarkozy aufgrund von Verstößen gegen die Parteienfinanzierung zu einer Haftstrafe verurteilt.“

Im Berliner Prozess wird derzeit zum ersten Mal gerichtlich über eine mögliche Einflussspende im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 7 PartG entschieden. Der Fall wirft damit ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, die Aufsicht über die Parteienfinanzierung in Deutschland zu reformieren.

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