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Keine Vergabe mehr an unehrliche Firmen!

30.06.2022

handwerksblatt.de berichtet über das neue Wettbewerbsregister, welches seit dem 1. Juni 2022 offiziell beim Bundeskartellamt in Betrieb ist. Im neuen elektronischen Wettbewerbsregister seien Unternehmen aufgelistet, die bestimmte Wirtschaftsdelikte begangen hätten, zum Beispiel Korruption oder Steuerhinterziehung. Öffentliche Auftraggeber seien seit dem 1. Dezember 2021 in der Lage, das Wettbewerbsregister auf freiwilliger Basis abzufragen. Nun sei die Abfrage zur Pflicht geworden. Ziel sei es, korrupte und betrügerische Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.