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Pressemitteilung Verwaltung Vergabe

Kein Freiraum für Korruption! Ja zum Bürokratieabbau!

02.03.2004

Transparency Deutschland begrüßt alle Bestrebungen, Überregulierungen und bürokratische Belastungen auf ein für Wirtschaft und Verwaltung praktikables Maß zu reduzieren. Die von der Bundesregierung geplante Reform des Vergaberechts muss allerdings Mindestanforderungen einhalten. Außerdem fordert TI Deutschland von der Bundesregierung, endlich das zugesagte Informationsfreiheitsgesetz sowie das Zentralregister für korruptionsanfällige Firmen auf den Weg zu bringen. Nur beides zusammen verhindert, dass neue Freiräume für Korruption geschaffen werden.

Transparenz und Öffentlichkeit sind wichtige Waffen gegen Korruption, das zeigen die internationalen Vergleiche (z.B. mit Schweden und Finnland). Die präventive Wirkung des Informationsfreiheitsgesetzes erlaubt es, Verwaltungsaufwand im Einzelfall abzubauen. Gezielte Sanktionen auf der Basis eines Korruptionsregisters haben eine hohe abschreckende Wirkung. Beide verursachen ihrerseits nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand, erlauben aber andererseits die Verschlankung von Regelungen, die bisher die einzelnen Vergabevorgänge gegen Missbrauch schützen sollen. Transparency Deutschland fordert, dass die Bundesregierung beide Gesetze gleichzeitig mit einer Novellierung des Vergaberechts auf den Weg bringt.

Transparency Deutschland stellt diese Forderung, weil die derzeit geltenden Vergaberegeln den internationalen Standards der Korruptionsvermeidung entsprechen und nicht ersatzlos abgeschwächt werden dürfen. Wenn befolgt,

- sichern sie die rechtzeitige Information aller interessierten Wettbewerber über die beabsichtigte Vergabe,

- ermöglichen ihnen damit die Teilnahme am Wettbewerb,

- verlangen lückenlose Dokumentation der Entscheidungsprozesses,

- garantieren den Rechtsschutz.

Mit Sorge beobachtet Transparency Deutschland jedoch, dass die geltenden Regelungen zunehmend unterlaufen werden. Zuletzt hat das die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Vergabe von Beraterverträgen beschäftigt. „Vereinfachte“ Verfahren werden traditionell mit der Notwendigkeit begründet, den Ablauf abzukürzen. Zunehmend hört man das Argument, für das eigentlich vorgeschriebene Verfahren reiche das Personal in den Vergabestellen nicht mehr aus. So dürfte die Aussage der Bundesregierung zu verstehen sein, die angekündigte „Verschlankung" der Vergabe diene auch der Korruptionsvermeidung. Dieses Argument vernachlässigt jedoch völlig, dass ein Unterlaufen der Regelungen oft nur ein Vorwand dafür ist, "Spezis" zum Zug zu bringen, häufig aus sehr dubiosen Gründen. Transparency Deutschland fordert deshalb, dass Reformen zur Verwaltungsvereinfachung keine neuen Freiräume für Korruption schaffen dürfen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Hansjörg Elshorst, Tel.: 030 – 54 98 98 0 

Dr. Justus Woydt, Tel.: 030 – 54 98 98 0

RA Thomas Maibaum, Tel.: 030 – 54 98 98 0

Dagmar Schröder, Tel.: 030 – 54 98 98 0

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