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Verwaltung
Kanzleramt muss Akten zur Ostsee-Pipeline nicht veröffentlichen
15.10.2007
Hamburg- Die Financial Times Deutschland berichtet von der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, die Akten des Kanzleramtes über die geplante Erdgas-Pipeline nicht offen legen zu müssen. Das Informationsfreiheitsgesetz erlaube die Einsicht in Informationen von öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben, aber nicht in die interne Arbeit der Bundeskanzlerin und ihres Amtes.
<link http: www.ftd.de unternehmen industrie>07-10-11_ Financial Times Deutschland