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Kanther will Urteil anfechten

19.04.2005

Wiesbaden - Im Prozess um die Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU hat das Landgericht Wiesbaden Manfred Kanther zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt. Horst Weyrauch wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von insgesamt 72.000 Euro verurteilt. Kanther kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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