Kampf gegen Geldwäsche
17.12.2017
München – Auf sueddeutsche.de (17.12.2017) wird über die neuen Vorschriften der 5. Antigeldwäsche-Richtlinie berichtet. Akteure, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können, sollen künftig Zugang zu den nationalen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer aller in der EU tätigen Unternehmen erhalten. Auch Journalisten und Nichtregierungsorganisationen sollen demnach Einblick in die Eigentumsverhältnisse sogenannter Trusts bekommen können. Außerdem habe sich die Europäische Union auf strengere Regeln für Plattformen, auf denen Bitcoin und andere virtuelle Währungen gehandelt werden, geeinigt. Die neuen Vorschriften müssten noch formell angenommen und binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.