Kabinettsbeschluss zum Wettbewerbsregister
«Schwarze Liste» für Unternehmen - Gesetzentwurf beschlossen
Berlin, 25.04.2017
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein bundesweites Wettbewerbsregister beschlossen, um Unternehmen auf Grund von schweren Straftaten wie Wirtschaftsdelikten von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Transparency Deutschland begrüßt den Entwurf, sieht allerdings Nachbesserungsbedarf bei den Eintragungsvoraussetzungen, die deutlich zu hoch angesetzt sind. Nur dann kann das Wettbewerbsregister einen tatsächlichen Beitrag im Kampf gegen Korruption leisten und vor schwarzen Schafen schützen.
Statement von Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland
„Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf für ein bundesweites Wettbewerbsregister heute im Kabinett beschlossen werden soll. Insbesondere freuen wir uns, dass unsere Anregung einer Evaluierung des Registers aufgenommen wurde. Allerdings besteht aus Sicht von Transparency Deutschland noch Nachbesserungsbedarf in Bezug auf die Eintragungsvoraussetzungen, die deutlich zu hoch angesetzt sind. Da sich wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren oft über mehrere Jahre hinziehen können, ist es nicht zielführend, Unternehmen erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung in das Register aufzunehmen. Die Aufnahme muss bereits deutlich früher erfolgen können. Nur so kann das Wettbewerbsregister einen tatsächlichen Beitrag im Kampf gegen Korruption leisten und vor schwarzen Schafen schützen.“
Kontakt
Dr. Christian Lantermann, Mitglied des Vorstands
Dr. Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin
Transparency International Deutschland e. V.
Tel.: 030 - 54 98 98 - 0