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Jeder fünfte Abgeordnete hat zusätzliche Einkünfte

20.02.2018

Berlin – Laut tagespiegel.de (20.02.2018) erzielt mindestens jeder fünfte Bundestagsabgeordnete zusätzliche Einkünfte. Solange das Mandat im Mittelpunkt stehe, sei dies nach dem Abgeordnetengesetz erlaubt. In der Praxis gebe es jedoch Grauzonen. Nebeneinkünfte unter 1000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr müssten nicht ausgewiesen werden. Die Partei DIE LINKE fordere neben einer Veröffentlichungspflicht von Unternehmensbeteiligungen und Einkünften aus Kapitalbeteiligungen oder Vermietungen auch eine exakte Angabe der Einkünfte.