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Intransparenz und prüfungsfreie Räume

18.06.2009

Essen- derwesten.de meldet, der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen habe heftige Kritik an den unzureichenden Antikorruptionsmaßnahmen in dem Bundesland geübt. Vorgaben des seit 2005 geltenden Korruptionsbekämpfungsgesetzes seien vielfach nicht beachtet wurden. Beispielsweise sei gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rotation, bei der Bedienstete maximal fünf Jahre auf derselben Stelle eingesetzt werden sollen, in den besonders korruptionsgefährdeten Bereichen Haushalt und Beschaffung in jedem zweiten Fall verstoßen worden. Weiterhin habe die Präsidentin Ute Scholle moniert, dass das Finanzministerium in bewusster Missachtung des Gesetzes dem Rechnungshof sein Prüfrecht bei der landeseigenen NRW Bank verweigert habe. „Das Vorgehen des Finanzministeriums schafft Intransparenz und prüfungsfreie Räume", so Scholle.

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