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Interne Tippgeber als Helfer der Ermittler

26.06.2008

Düsseldorf- wiwo.de berichtet über die Lage von Hinweisgebern und einem deutschen Gesetzesentwurf, der ihre Rechte als Arbeitnehmer besser schützen soll. Dem neuen § 612a BGB zufolge müssten Mitarbeiter bei einer Anzeige ohne vorherige interne Meldung keine Kündigung fürchten, sofern sie konkrete Anhaltspunkte für eine begangene Straftat haben, deren innerbetriebliche Aufklärung nicht oder nicht ausreichend erfolgt.

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