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Innenminister erzwingt Transparenz

01.03.2005

Düsseldorf -  Der Innensenator von NRW hat mit einem Erlass die Bestimmungen zu Nebentätigkeiten von Amtsträgern präzisiert. In Zukunft darf kein Hauptverwaltungsbeamter mehr als 6000 Euro pro Jahr zusätzlich zu den Einkünften aus dem jeweiligen Mandat einnehmen; alle Beträge darüber hinaus müssen an die Stadtkasse abgeführt werden. Mit Einschränkungen gelte dies unter anderem auch für Mitgliedschaften in Gremien der Sparkassen- und Giroverbände. Darüber hinaus müssen alle Gelder der Hauptverwaltungsbeamten den Kommunalparlamenten offengelegt werden.<?XML:NAMESPACE PREFIX = O />

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