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Ingolstädter Alt-OB muss vor Gericht

10.08.2018

München – sueddeutsche.de (10.08.2018) berichtet, dass das Landgericht Ingolstadt die Anklage wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in zwei Fällen gegen den früheren Ingolstädter Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) zugelassen hat. Zusammen mit Lehmann müssten sich zwei Manager zweier Bauunternehmen verantworten. In seiner Funktion als damaliger Oberbürgermeister habe Lehmann bei Grundstücksvergaben an die Unternehmen gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Im Gegenzug habe Lehmann wirtschaftliche Vorteile in sechsstelliger Höhe erhalten.