Informationsfreiheitsgesetz M-V stärkt Demokratie und Bürgerrechte
28.07.2006
Am 29. Juli 2006 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Damit erhält erstmals jeder ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes einschließlich der privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand und kann Einsicht in Verwaltungsvorgänge nehmen. „Durch diesen Anspruch werden Verwaltungsvorgänge transparenter und das Prinzip der Amtsverschwiegenheit wird erheblich begrenzt“, so Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, heute in Schwerin. „Das schafft Vertrauen in Staat und Verwaltung und stärkt gleichzeitig die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Das dem Datenschutz zugrunde liegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird somit durch das Recht auf freien Informationszugang um ein aktives Teilhaberecht ergänzt“, so Neumann weiter. Der Landesbeauftragte wird die Einführungsphase intensiv mit Schulungen, Beratungen und aktuellen Informationen unter www.informationsfreiheit-mv.de unterstützen und als Informationsfreiheits-beauftragter die Durchführung des Gesetzes begleiten.
„Die Wirtschaft im Land begrüßt dieses Gesetz“, so Günter J. Stolz, Präsidiumsmitglied der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV). „So wird der Bereich der privatwirtschaftlichen Betätigung von Kommunen transparenter. Wettbewerbsverzerrende Elemente können erkannt werden.“ Auch wenn jetzt wieder ein neues Gesetz entstanden ist, besteht für Stolz mit dem Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit, Überregulierung und Bürokratie in der Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen. Die VUMV hat in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Informationsblatt über das IFG M-V für Unternehmer erstellt, welches unter www.vumv.de abgerufen werden kann.
„Mit der Schaffung von Informationsfreiheitsgesetzen überall in Deutschland werden die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Dieser Kulturwandel zu mehr Transparenz und Bürgernähe wird der Politikverdrossenheit entgegenwirken, aber vor allem auch Korruption bekämpfen und ihr vorbeugen“, so Dieter Hüsgen von der Antikorruptionsbewegung Transparency International Deutschland.
Transparency wünscht sich für die Zukunft ein noch unbeschränkteres Informationsrecht, vor allem bei privatwirtschaftlichem Handeln der Verwaltung.
Kontakt:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V
Telefon: 03 85 / 5 94 94-0
E-Mail: datenschutz@mvnet.de
Transparency International Deutschland
Telefon: 0 30 / 8 11 73 63
E-Mail: dieter.huesgen@t-online.de
Vereinigung der Unternehmensverbände für M-V e.V.
Telefon: 03 85 / 63 56 100
E-Mail: kremers@vumv.de