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Informationsfreiheit – Wo die EU Dokumente herausgibt, pocht Deutschland auf Geheimnisschutz

09.08.2018

Berlin – Laut netzpolitik.org (09.08.2018) müssen Gerichte auf Beamte vertrauen, wenn sie entscheiden, ob Ministerien bisher geheime Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz herauszugeben haben. Bei der Beurteilung einer möglichen Herausgabe geheimer Dokumente hätten deutsche Verwaltungsgerichte ein grundsätzliches Problem: Oft bekämen sie die Dokumente selbst nicht zu Gesicht. Andernfalls würden die Dokumente automatisch Teil der Gerichtsakten und damit auch den Klägern zugänglich. Also prüften die Gerichte vor allem, ob eine Ausnahme angesichts der Begründung der Beamten plausibel erscheine. Diese Regelung lade allerdings zu Missbrauch ein, wie ein aktueller Fall einer Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern zeige.