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Informationsfreiheit im Völkerrecht: Bundesregierung will Tromsö-Konvention nicht beitreten

Berlin, 08.06.2020

netzpolitik.org befasst sich mit der Tromsö-Konvention, die im September 2020 in Kraft treten wird. Dieser völkerrechtliche Vertrag verpflichte alle Unterzeichnerstaaten, den allgemeinen Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Informationen sicherzustellen. Die Konvention setze Mindeststandards für die Transparenz von Politik und Verwaltung. Allerdings plane die deutsche Bundesregierung derzeit nicht, der Konvention beizutreten. Als Grund gebe sie an, dass das auf Bundesebene bestehende Informationsfreiheitsgesetz von 2005 seinen Zweck erfülle. Tatsächlich aber zeigten sich in der Corona-Krise sowohl bei der Bundesregierung als auch in den Bundesländern Defizite bei der staatlichen Transparenz.