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Immunität der Bundestagsabgeordneten Karin Strenz aufgehoben

Berlin, 30.01.2020

© Noelsch / Pixabay

Der Deutsche Bundestag hat heute die Immunität der Abgeordneten Karin Strenz (CDU) aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern sowie Geldwäsche im Zusammenhang mit dem sogennanten „Azerbaijani Laundromat“. In der Folge haben die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie das Bundeskriminalamt offenbar das Abgeordnetenbüro von Karin Strenz im Deutschen Bundestag sowie weitere Räumlichkeiten in Deutschland und Belgien durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Personen. Einem namentlich nicht genannten ehemaligen Mitglied des Bundestags wird vorgeworfen, Gelder in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro erhalten und zum Teil an andere Parlamentarier weitergeleitet zu haben.

Strafanzeige von Transparency Deutschland gegen Karin Strenz und Eduard Lintner

Transparency Deutschland hatte im März 2019 Strafanzeige gegen die Bundestagsabgeordnete Karin Strenz (CDU) und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner (CSU) wegen Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach §108e StGB erstattet. Aus Sicht von Transparency sollte die Staatsanwaltschaft prüfen, ob hinreichende Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht der Abgeordnetenbestechung bestehen, die strafrechtlich aufgearbeitet werden müssen. Im Zuge dessen entschied die Staatsanwaltschaft Rostock jedoch, keine Ermittlungen einzuleiten, und hatte dies damit begründet, dass weder Anhaltspunkte für eine Unrechtsvereinbarung im Sinne von §108e StGB noch für den Tatbestand „bei Wahrnehmung des Mandats" vorlägen.