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Meldung Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz - Beschluss der Justizministerkonferenz enttäuscht

Berlin, 10.11.2017

Transparency Deutschland bedauert den gestrigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Whistleblowerschutz. Auf Initiative des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt beriet diese über einen besseren Schutz von Informanten im Bereich der Korruptionsbekämpfung. In der eingereichten Beschlussvorlage hieß es, dass das Bundesjustizministerium prüfen solle, „ob und in welcher Weise Vertrauenspersonen zur Korruptionsbekämpfung, die von Stellen der öffentlichen Verwaltung mit dieser Aufgabe betraut worden sind, in den Schutzbereich der strafprozessualen Schutzvorschriften für Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden sollten“. Der gestrige Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister fällt jedoch leider knapp und enttäuschend aus. Es solle lediglich weiterhin geprüft werden, inwieweit es einer gesetzlichen Regelung bedarf.

Hinweisgeber sind bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und Straftaten in Verwaltung, Wirtschaft und anderen Organisationen unverzichtbar. Ohne sie würden viele Fälle von Korruption und Machtmissbrauch unerkannt bleiben. Daher sind Maßnahmen zum Schutz und zur Ermutigung von Hinweisgebern ein wichtiger Schritt hin zur Eindämmung von Korruption.