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Hanno Berger: Auslieferung wegen Betrugs, Verurteilung wegen Steuerhinterziehung?

Düsseldorf, 18.04.2022

Handelsblatt.com zufolge hat die Schweiz die Schlüsselfigur des Cum-Ex-Skandals Hanno Berger an deutsche Behörden zu klaren Anforderungen übergeben. Seit Jahren bemühe sich Deutschland um seine Auslieferung, nachdem er 2012 in die Schweiz geflüchtet sei. Der Bundesgerichtshof in Lausanne werfe dem mutmaßlichen Erfinder und Drahtzieher des Cum-Ex-Geschäftsmodells nun Betrug vor und genehmige die Auslieferung. Jedoch verweise der Schweizer Bundesrichter auf den Spezialitätsvorbehalt. Daraus ergebe sich eine Begrenzung der Strafgewalt Deutschlands, das Hanno Berger nur wegen Betrug und nicht Steuerhinterziehung verurteilen dürfe. Die Schweiz vertraue darauf, dass deutsche Behörden den Angeklagten nur für die Delikte verfolgen werden, für die die Auslieferung genehmigt worden sei.

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