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Halbzeitbilanz der Bundesregierung: Ohne die EU nur Trippelschritte

Berlin, 06.11.2019

© Noelsch / Pixabay

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland stellt fest, dass viele wichtige Antikorruptionsthemen in Deutschland derzeit vorangehen. Allerdings sind die meisten Fortschritte nicht Erfolge der Bundesregierung, sondern stammen von anderen Akteuren – allen voran der Europäischen Union. Die Bundesregierung hat jedoch noch die Chance, zu beweisen, dass ihr der Kampf gegen die Korruption wichtig ist – indem sie heiße Eisen wie ein Lobbyregister endlich anpackt.

Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:

„Deutschland hinkt in Sachen Transparenz immer noch hinterher. Die Halbzeitbilanz der Bundesregierung liest sich mit Blick auf Korruptionsbekämpfung bescheiden. Wir warten weiter auf die Einführung eines Lobbyregisters und den konsequenten gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern. Auch an einen echten Kulturwandel der Verwaltung durch ein umfassendes Transparenzgesetz traut sich die Regierung nicht heran.“

Hinweisgeberschutz und Geldwäsche: Die EU geht voran

Menschen, die Missstände aufdecken, erweisen der Gesellschaft einen großen Dienst. Oft müssen sie jedoch heftige persönliche Konsequenzen erleiden. Die EU hat durch die Whistleblower-Richtlinie endlich mehr Rechtssicherheit für Whistleblower geschaffen. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung, diese Vorlage durch ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz zu verwandeln.

Auch bei der Geldwäschebekämpfung geht nicht Deutschland, sondern die EU voran: Die fünfte EU-Antigeldwäsche-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten sogenannte Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten einzurichten, damit sichtbar wird, wem die in Deutschland operierenden Unternehmen gehören. Bei der Umsetzung in Deutschland baut die Bundesregierung jedoch neue Hürden auf: Die Nutzung des vorgesehenen Registers soll mit einer Gebühr verbunden sein, was eine offene und effiziente Recherche durch investigative Journalisten oder zivilgesellschaftliche Akteure unmöglich macht. Und doch ist just diese Recherche für die Antikorruptionsarbeit von entscheidender Bedeutung, wie unter anderem die Panama- und Paradise-Papers zeigen.

Unternehmenssanktionierung: Schritt in die richtige Richtung

Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf zur Unternehmenssanktionierung ist aus Sicht von Transparency Deutschland zwar ein Schritt in die richtige Richtung – er muss aber nachgebessert werden in Richtung klarer Straftatbestände. Große Fälle wie der Dieselskandal zeigen: Nur wenn Unternehmen die Auswirkungen von Fehlverhalten konsequent zu spüren bekommen, werden sie Compliance ernst nehmen.

Lobbytransparenz: Gesetz ist überfällig

Die von der Bundesregierung beschlossene integrierte Beteiligungsplattform für Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ist ein kleiner Anfang. Zur Stärkung des Vertrauens in das politische System braucht es aber mehr: Ein umfassendes Gesetz für transparenten Lobbyismus. Dazu gehört ein öffentlich zugängliches Lobbyregister sowie der legislative Fußabdruck, der deutlich macht, wer an welchen Stellen am Gesetzgebungsprozess mitgewirkt hat. Dafür reicht eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nicht aus, denn 80 Prozent der Gesetze werden in der Bundesregierung initiiert. Diese Forderungen werden inzwischen von einer breiten Koalition von Industrie und Zivilgesellschaft getragen, die Transparency Deutschland mitinitiiert hat. Nun muss die Bundesregierung liefern.

Verwaltungstransparenz: Echter Kulturwandel nicht gewollt

Das Informationsfreiheitsgesetz muss endlich zu einem echten Transparenzgesetz auf der Bundesebene ausgebaut werden. Die Bundesregierung begnügt sich jedoch mit dem Status Quo – das ist deutlich zu wenig. Auch bei der Gestaltung des zweiten Nationalen Aktionsplans im Rahmen des Open Government Partnership hat die Bundesregierung eine Chance verpasst. Statt Strukturen für die nachhaltige Verankerung und Förderung des offenen Regierungshandelns zu schaffen, hat die Bundesregierung nur punktuelle Vorhaben beschlossen, die zwar lokal sinnvoll sein können, aber die Gesamtzielsetzung verfehlen.