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Pressemitteilung Politik

Halbzeitbilanz der Bundesregierung – Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung nur teilweise umgesetzt

Berlin, 09.12.2015

Die Bundesregierung hat wichtige Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag mit Bezug auf Korruption und Transparenz angestoßen, die Umsetzung geht jedoch oft nicht weit genug. Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode fordert Transparency Deutschland, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Zudem muss die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung fortlaufend überprüft und öffentlich gemacht werden. Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Eine transparente und bürgernahe Politik muss sich nachvollziehbar an ihren eigenen Forderungen messen lassen. Das schafft Vertrauen.“

Neue Regelungen zu Karenzzeit und Mandatsträgerbestechung greifen zu kurz

Der Koalitionsvertrag von 2013 enthält wichtige Ansätze und Ziele, die inzwischen teilweise umgesetzt worden sind. Neue gesetzliche Regelungen, etwa in den Bereichen Karenzzeit und Mandatsträgerbestechung, sind in Kraft getreten, greifen aber zu kurz. So fällt die Karenzzeit für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung mit einer Dauer von zwölf beziehungsweise in Ausnahmefällen von 18 Monaten zu kurz aus, und eine rechtliche Sanktionsmöglichkeit fehlt gänzlich. Zudem ist eine Evaluierung des Gesetzes nicht vorgesehen. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der 2014 erfolgten Verschärfung des Straftatbestands der Mandatsträgerbestechung. Da das Bestehen eines Auftrags- oder Weisungsverhältnisses zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer in der Praxis schwer nachweisbar ist, wäre eine engere Fassung der Strafbarkeitsvoraussetzungen wünschenswert gewesen.

Korruptionsbekämpfung braucht solide rechtliche Basis

Im Koalitionsvertrag wird eine wirksame Bekämpfung von Kriminalität angestrebt. Dazu ge-hören unter anderem neue strafgesetzliche Regelungen im Bereich Gesundheitswesen und Vermögensabschöpfung. Der aktuelle Gesetzentwurf zu Korruption im Gesundheitswesen schließt hier zwar eklatante Gesetzeslücken, die Strafverfolgung bleibt jedoch weiterhin von einem Strafantrag abhängig. Transparency Deutschland fordert: der Straftatbestand muss als Offizialdelikt ausgestaltet werden. Damit wären Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.

Auch bei der Reformierung der Vermögensabschöpfung geht die Bundesregierung nicht weit genug. Um die Regelungen zu vereinfachen und die Anwendbarkeit in der Praxis zu garantieren, müssen die gesetzlichen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung komplett neu gestaltet werden. Die Vermögensabschöpfung muss im Interesse eines verbesserten Opferschutzes und einer wirksamen Generalprävention effektiver gestaltet werden. Nur so können Gewinne aus Straftaten auch eingezogen werden.

Prüfung von Unternehmensstrafrecht und Hinweisgeberschutz reicht nicht aus

Andere Themenfelder sind laut Koalitionsvertrag zu prüfen. Hierzu zählen beispielsweise Unternehmensstrafrecht und Hinweisgeberschutz. Ergebnisse sind nicht erkennbar. Angesichts von Skandalen bei großen Unternehmen wie Volkswagen oder Deutsche Bank besteht ein klarer Handlungsbedarf. Wir brauchen ein wirksames Unternehmensstrafrecht – die bloße Suche nach Sündenböcken reicht nicht aus. Überdies müssen Hinweisgeber, die helfen, illegale Praktiken frühzeitig aufzudecken, gesetzlich geschützt werden.

Führungskultur von Banken muss systematisch geprüft werden

Durch mehr Transparenz und die Beschränkung von kunden-ferner Spekulation will die Bundesregierung die Krisenfestigkeit der Finanzmarktakteure stärken. Die Stabilität des Finanzmarkts ist dadurch gefährdet, dass die Vorstände der Banken nicht ausreichend um eine moderne Führungskultur bemüht sind. Transparency Deutschland fordert daher eine systematische Überprüfung der Führungskultur durch die Bankenaufsicht. Europäische Zentralbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollten dringend das sogenannte Fehlermanagement der Banken beobachten und öffentlich machen. Auch dies schafft Vertrauen in Banken und dient damit der Stabilität der Finanzmärkte.

Eine bessere Rechtsetzung braucht transparente Beteiligung

Eine bessere Rechtsetzung wird zwar als Ziel im Koalitionsvertrag ausgewiesen, wichtige Elemente, wie beispielsweise der „legislative Fußabdruck“ oder ein verpflichtendes Lobbyregister, sind jedoch gar nicht erst im Koalitionsvertrag aufgeführt. Auch die OECD attestiert Mängel im deutschen Rechtsetzungsprozess hinsichtlich Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier besteht für die Bundesregierung Nachholbedarf, der über die im Koalitionsvertrag anvisierten Maßnahmen hinausgeht. So müssen alle Interessensgruppen mit einbezogen und die Beteiligung transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Veröffentlichung von Stellungnahmen und Anhörungen während eines Gesetzgebungsverfahrens.

Mehr Transparenz bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags

An vielen Stellen zielt der Koalitionsvertrag auf mehr Transparenz, Beteiligung und Bekämpfung der Korruption ab. Doch es wird den Bürgerinnen und Bürgern nicht leicht gemacht, die Umsetzung dieser Ziele der Koalitionsvereinbarung zu prüfen. Transparency Deutschland fordert die Bundesregierung aus diesem Grund dazu auf, ein zentrales, öffentliches und im Internet einsehbares Monitoring der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung einzurichten.

„Weltweit bekannte deutsche Wirtschaftsakteure haben die Reputation Deutschlands und der gesamten deutschen Wirtschaft beschädigt. Durch eine bessere Rahmensetzung und wirksame Kontrollen muss die Bundesregierung jetzt konsequent Schadensbegrenzung betreiben. Dies ist sie ihren Wählern, den Arbeitnehmern und dem gesamten deutschen Wirtschaftsstandort schuldig“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.  

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller
Vorsitzende

Dr. Anna-Maija Mertens
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