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Gutachten sieht mehr politischen Handlungsspielraum für gemeinnützige Organisationen

Berlin, 07.05.2020

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Ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zu dem Schluss, dass politische Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen in weiterem Umfang mit ihrem Gemeinnützigkeitsstatus vereinbar ist als vom Bundesfinanzhof (BFH) angenommen. Infolge der richtungsweisenden Entscheidung des BFH  gegen die globalisierungskritische Organisation Attac hatten zahlreiche Organisationen, die sich politisch engagieren, ihren Gemeinnützigkeitsstatus verloren. Das Reformvorhaben der Bundesregierung, das Rechtssicherheit bringen soll, läuft derzeit nur schleppend.

Recht auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung

Das Gutachten unter dem Titel “Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften” wurde von der GFF bei Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, in Auftrag gegeben und zeigt die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts auf. Das Gutachten bezieht sich dabei zentral auf das in der Verfassung festgelegte Recht auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung. 

Unger kommt zu dem Ergebnis, dass es keine verfassungsrechtlichen Grenzen für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zugunsten ihrer Zwecke gibt. Unproblematisch sei auch die Ergänzung des Zweckkatalogs um weitere politiknahe Zwecke. Politische Willensbildung kann als eigenständiger gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen werden. Eine Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Parteien wird als nicht verfassungskonform bewertet, denn zwischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen bestehen laut Unger erhebliche Unterschiede etwa durch die Teilnahme der Parteien an Wahlen.

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