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Pressemitteilung Verwaltung Kommunen

Gutachten nicht für Bürger gut

Stadt Dinslaken verweigert Auskunft

Köln, 12.01.2016

Das Bündnis „NRW blickt durch“ kritisiert die Heimlichtuerei der Stadt Dinslaken bei der Frage der Kosten eines Gutachtens. Die Stadtwerke Dinslaken hatten einem Bürger als städtische Gesellschaft die Auskunft verweigert, der sich für die Kosten eines Gutachtens, das die Stadtwerke bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben hatten, interessierte. Thema des Gutachtens war die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder. Das Transparenz-Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie, Naturschutzbund und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hält die Auskunftsverweigerung für unberechtigt. Die Stadt Dinslaken sei deshalb der „Heimlichtuer des Monats“.

Ausgangspunkt der Angelegenheit war ein Beschluss des Dinslakener Stadtrates, die Vergütungen für Aufsichtsräte massiv anzuheben. Nach einem Bürgerbegehren wurde dieser Beschluss später aber wieder zurückgenommen. Begründet wurde die Auskunftsweigerung damit, dass es sich bei dem Preis für das Gutachten um ein Geschäftsgeheimnis handele. „Auf Seiten des Vertragspartners besteht ein Interesse an der Nichtoffenlegung des Vertragsverhältnisses und des Honorars, da diese Informationen geeignet sind, entsprechendes Wissen den Marktkonkurrenten des Vertragspartners zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen“, so die Stadtwerke in einem Schreiben an den Bund der Steuerzahler NRW.

In einem ähnlichen Fall von in Münster ging es ebenfalls um die Kosten einer Studie. Hier hatte die Bezirksregierung Münster nach einer Prüfung festgestellt, dass ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorliege. Nach Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu befürchten, so die Bezirksregierung. Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der Regel keine Rückschlüsse auf die firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich könnten die gesetzlichen Offenlegungspflichten nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgeschlossen und damit ausgehebelt werden. Im Gegenteil sei es eher geboten, potenzielle Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der Offenlegungspflicht unterliegen.

Damit Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht auf die Kooperationsbereitschaft von Verwaltungen angewiesen sind, fordert das Bündnis „NRW blickt durch“ ein Transparenzgesetz für das Land. Hierdurch sollen Land und Kommunen verpflichtet werden, Gutachten wie das in Dinslaken, aber auch Verträge zur Daseinsvorsorge, Statistiken, Verwaltungsvorschriften öffentlich verfügbar gemacht werden. Nach Hamburg hat auch Rheinland-Pfalz seit Beginn des Jahres ein solches Gesetz. SPD und Grüne im Landtag haben die Verabschiedung eines solchen Gesetzes vereinbart, bisher aber keinen entsprechenden Entwurf auf den Weg gebracht.

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