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Gröner-Spenden an CDU: Transparency Deutschland fordert Bundestagsverwaltung zu Prüfung auf

Berlin, 17.05.2023

Der neugewählte Berliner Oberbürgermeister Kai Wegner (CDU) bei seiner Vereidigung am 27. April 2023
© Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0

Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner hat im Jahr 2020 insgesamt 820.000 Euro an die CDU gespendet. Öffentliche Aussagen von Herrn Gröner im Deutschlandfunk Kultur im Mai 2021 und im Tagesspiegel im Mai 2023 erwecken den Anschein, dass die Spende an konkrete Bedingungen geknüpft gewesen sein könnte.

Daher hat die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in einem Brief aufgefordert, dass die Bundestagsverwaltung als zuständige Stelle die Parteispenden überprüfen soll.

Dazu erklären Knut Deimer und Sarina Korte, Co-Leitung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg von Transparency Deutschland:

„Wir haben soeben bei der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas die Prüfung potenziell illegaler Parteispenden von Herrn Christoph Gröner und der Groener Family Office GmbH an die CDU im Jahr 2020 beantragt. Anlass sind die von Herrn Gröner wiederholten öffentlichen Aussagen, konkrete Bedingungen und Forderungen an diese Parteispenden im Wert von insgesamt 820.000 Euro geknüpft zu haben. Neben seinen sozialpolitischen Anliegen und dem Wunsch einen privilegierten Kommunikationskanal zu politischen Entscheidungstragenden zu schaffen, bezog sich eine der von Herrn Gröner explizit formulierten Bedingungen auf die Ausgestaltung des Berliner Mietendeckels und betraf damit direkt seine privatwirtschaftliche Tätigkeit als Immobilienunternehmer.

Zwecks der Verhinderung von Korruption und sachwidriger Einflussnahme auf die Parteiarbeit dürfen nach §25 des Parteiengesetzes Parteien jedoch keine Spenden annehmen, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.

Wir fordern die Bundestagsverwaltung also auf, eine gründliche und transparente juristische Prüfung dieser potenziell illegalen Parteispenden durchzuführen. Wir erwarten ebenfalls von Herrn Wegner und der Berliner CDU zügige Aufklärung. Die mündliche Versicherung, Herr Wegner sei durch eine solche Spende nicht beeinflussbar, ist hier unzureichend.“

Am 08. Mai 2021 erklärte Herr Gröner im Deutschlandfunk Kultur, für seine finanzielle Unterstützung der CDU drei Bedingungen gesetzt zu haben, wobei eine Bedingung in den Bereich seiner privatwirtschaftlichen Tätigkeit als Immobilienunternehmer fällt.

[…] Deutschlandfunk Kultur: „… unterstützen ist gut! 800.000 Euro im letzten Jahr.“

Gröner: „Ich habe der CDU drei Bedingungen gesetzt. Ich habe gesagt, ich möchte, dass die Kinder im Kinderheim, die behindert sind, genauso viel Geld für ihre Kleider kriegen wie die nichtbehinderten. Die kriegen nämlich 200 Euro weniger. Ich habe gesagt: Wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel nicht abschafft, dann möchte ich auch, dass die CDU den nicht abschafft, aber modifiziert. Ich habe noch eine dritte Forderung damit verbunden. Da ging es ein bisschen auch wieder um Kinderheime. Ich wollte gerne in Zukunft sicherstellen, dass wir dort eine Kommunikationsebene aufbauen, weil wir zweieinhalbtausend Kinder in Berlin unterstützen. […] “.