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Pressemitteilung Wirtschaft

Griechischer Panzerdeal - Mehr Transparenz bei Exportkreditversicherungen

23.05.2014

Berlin, 23.05.2014 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat angesichts von Berichten von Zahlungen von Krauss-Maffei Wegmann (KMW) an eine Firma von ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten mehr Transparenz bei den staatlich gesicherten Exportkreditversicherungen gefordert.

Vielfach sind Waffenexporte durch Exportkreditversicherungen gedeckt, welche die Exporteure vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner schützen.
 
Norbert Graf Stillfried, Leiter der Arbeitsgruppe Wirtschaft von Transparency Deutschland: „Die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Gabriel, hermesgedeckte Rüstungsgeschäfte zukünftig jährlich zu veröffentlichen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber er muss für mehr Transparenz bei der Vergabe von Exportkreditversicherungen sorgen, denn letztlich haften die Bürger als Steuerzahler für diese Versicherungen. So muss vor der Vergabe weiterer Exportkreditversicherungen veröffentlicht werden, welche Unternehmen und Finanzinstitute seit wann einer sogenannten vertieften Prüfung unterworfen sind und zu welchen Ergebnissen und Konsequenzen die vertieften Prüfungen jeweils geführt haben. Dies gilt auch im Hinblick auf Krauss-Maffei Wegmann.“
 
Die Süddeutsche Zeitung hatte berichtet, dass in den Jahren 2000 bis 2005 im Zusammenhang mit einer  Bestechungsaffäre in Griechenland über 5 Mio. Euro an eine Firma namens BfS der ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Dagmar Luuk und Heinz-Alfred Steiner geflossen sein sollen. Weiter wurde berichtet, dass die Münchner Staatsanwaltschaft gegen sie ermittele.
 
Zum Hintergrund - Auszug aus dem Jahresbericht 2013 „Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland“, Seite 32:
„Exporteure und Banken müssen für jeden Deckungsantrag eine Erklärung zur Korruptionsprävention abgeben. Darin muss das Unternehmen erklären, dass der Abschluss des Ausfuhr- bzw. Darlehensvertrages nicht durch strafbare Handlungen eines seiner Mitarbeiter oder einer in seinem Auftrag handelnden Person herbeigeführt worden ist bzw. werden wird. Zudem sind die Angaben darüber erforderlich, ob in den letzten fünf Jahren strafrechtliche oder nichtstrafrechtliche Sanktionen wegen Bestechung verhängt worden sind. Ergeben sich aus der Erklärung Sachverhalte, kommt es zu einer vertieften Prüfung (enhanced due diligence). Im Fokus stehen dabei zum einen die jeweiligen unternehmensinternen Maßnahmen, Prozesse und Strukturen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. Zum anderen werden die im Rahmen der zu deckenden Transaktionen eingeschalteten Vertriebsmittler sowie Provisions- und Honorarzahlungen beleuchtet. Regelmäßig werden die Compliance Officer betroffener Unternehmen einbezogen“.

Kontakt

Norbert Graf Stillfried, Leiter der Arbeitsgruppe Wirtschaft
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 - 54 98 98 0