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Gleitende Arbeitszeit

02.08.2007

Hannover- Auf Heise.de wird darüber berichtet, dass die Regelung zur Offenlegung von Nebeneinkünften der Mitglieder des Bundestages einen schwerwiegenden Mangel aufweist. Dieser liege darin begründet, dass es keinerlei Meldepflicht für Posten gebe, welche die Parlamentarier nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag ausüben und somit unberücksichtigt bleibe, ob gewisse Weichenstellungen, die Politiker während ihrer Amtszeit getroffen haben, ihnen nach Ihrem Ausscheiden zu attraktiven Anstellungen oder Zuwendungen verhelfen würden.

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