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Gesetzesverstöße sind Betriebsgeheimnis

22.07.2005

Berlin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) e.V. hat in der Diskussion um zu gering befüllte Verpackungen eine Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die auf das IFG bezogene Klage zur Herausgabe von Behördeninformationen zurückgewiesen, da der Verbraucherschutz keinen Verfassungsrang habe und hat dem Schutz der Unternehmen Vorrang zugesprochen.

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