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Gesetzentwurf zur Novelle des Hamburger Transparenzgesetzes enttäuscht

Hamburg, 01.08.2019

© Moritz Kindler / Unsplash

Hamburg – bisher bekannt für das fortschrittlichste Transparenzgesetz der Bundesrepublik Deutschland – sorgt für schwere Enttäuschung mit der Vorlage für eine Novelle des Gesetzes. Den jetzt vorgelegten Entwurf verkauft der Senat als Ausweitung der Transparenz, bei genauem Hinsehen ist es jedoch genau das Gegenteil.

„Mehr pauschale Ausnahmen für Informationspflichten bedeutet weniger Transparenz“, betont Helena Peltonen-Gassmann, Stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland. Zusätzlich zu den bereits abschreckenden Spitzengebühren für Informationsanfragen von bis zu 500 Euro soll den Bürgerinnen und Bürgern, die Informationsanträge stellen, jetzt auch noch Furcht vor Repressalien eingeflößt werden, indem ihre Namen weitergegeben werden sollen.

Die Vorab-Veröffentlichung von Verträgen der Daseinsvorsorge der Hansestadt soll ebenfalls eingestampft werden. Darüber hinaus werden die Fristen für die Beantwortung von Informationsanfragen, die im europäischen Vergleich schon heute lang sind, verlängert. „Das alles zeugt davon, dass Offenheit noch nicht den Weg in die DNA der Hamburger Verwaltung gefunden hat“, so Maria Reimer, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Die Meldung wurde erstellt von Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein/Bremen am 01.08.2019.