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Gesetz zwingt Manager und Politiker zur Offenheit
10.07.2005
Berlin – In Zukunft müssen Bundestagsabgeordnete ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen legen. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag im Bundesrat gebilligt. Zuwendungen ohne Gegenleistungen werden damit untersagt und künftig soll das Mandat im Mittelpunkt stehen
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