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Gesetz zwingt Manager und Politiker zur Offenheit

10.07.2005

Berlin – In Zukunft müssen Bundestagsabgeordnete ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen legen. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag im Bundesrat gebilligt. Zuwendungen ohne Gegenleistungen werden damit untersagt und künftig soll das Mandat im Mittelpunkt stehen

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