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Geschenkte Karte für Fußballspiel kann Job kosten

16.04.2009

Mainz- sueddeutsche.de berichtet, die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel könne einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das gehe aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor, in welchem es die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters abwies, der eine Fußballkarte im Wert von 250 Euro von einem Personalvermittlungsunternehmen annahm. Das Urteil gelte, wenn das Geschenk von nicht geringem Wert sei und den Eindruck erwecken könne, der Betroffene sei käuflich. Das Schmiergeldverbot verlange nicht, dass der Mitarbeiter sich auch tatsächlich habe beeinflussen lassen.

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