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Gericht streicht Bestechungsvorwurf gegen Schreiber

08.10.2009

Hamburg- spiegel.de berichtet, wegen Bedenken der zuständigen Kammer habe das Landgericht Augsburg die Vorwürfe der Bestechung aus dem Haftbefehl gegen Karlheinz Schreiber gestrichen, da diese verjährt sein könnten. Auch der Tatbestand der Beihilfe zur Untreue dürfe in Deutschland nicht gerichtlich verfolgt werden, da er im kanadischen Auslieferungsbescheid nicht enthalten gewesen sei. Der Waffenlobbyist habe sich im Januar 2010 dennoch immer noch wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Betrug zu verantworten. Schreiber müsse wegen Fluchtgefahr weiter in Haft bleiben, so ein Gerichtssprecher, Verdunklungsgefahr bestehe nicht mehr.

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