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Gericht: Handelskammer muss Daten nicht veröffentlichen

23.10.2017

Hamburg – Laut zeit.de (23.10.2017) hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden, dass die Handelskammer nicht als veröffentlichungspflichtige Behörde unter das vor fünf Jahren in Kraft getretene Transparenzgesetz falle. Die Vorschriften des Gesetzes seien so zu verstehen, dass die Veröffentlichungspflicht nur für Behörden "in Rechtsträgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg" gelte. Ob die getroffene Entscheidung auch für Organe der mittelbaren Staatsverwaltung, wie das UKE, der NDR oder die Universitäten gelte, müsse separat geprüft werden. Der Chaos Computer Club hätte Anfang 2015 die Handelskammer verklagt, um sie so zu mehr Transparenz zu zwingen.