Gericht glaubt Gröner, dass er „falsches Zeugnis abgelegt“ habe
Berlin, 30.09.2025
Berlin, 30.09.2025 Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 2 K 78/24) verkündete heute das Urteil im Parteispendenprozess: Klage zulässig, aber unbegründet. Es schätzte die heutige Zeugenaussage des Immobilienunternehmers Christoph Gröner als glaubwürdig ein. 2020 hatte er 820.000 EURO an die Berliner CDU gespendet und öffentlich von „Bedingungen“ gesprochen, die er an die Spende geknüpft habe. Im Prozess erklärte er heute, dabei “falsches Zeugnis abgelegt” zu haben. Transparency Deutschland hatte den Fall Gröner aufgedeckt und war heute zur Prozessbeobachtung vor Ort.
Prof. Dr. Heribert Hirte, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland, erklärt: „Eine Parteispende ist illegal, wenn für die Partei erkennbar ist, dass der Spendende dafür eine Gegenleistung erwartet. Die öffentlichen Äußerungen von Kai Wegner und Christoph Gröner waren nach unserer Einschätzung klares Indiz, dass eine solche erkennbare Vorteilserwartung vorhanden war. Das Gericht hat Herrn Gröner geglaubt, dass er im Interview “impulsiv” Falsches gesagt habe. Auf die genaue Begründung für diese Würdigung der Zeugenaussage muss man gespannt sein. Dass sie nicht leicht war, zeigt die Beratung des Gerichts, die deutlich länger dauerte als angekündigt. “
Gröner bestreitet, die Wahrheit gesagt zu haben
In einem Interview 2021 mit dem Deutschlandfunk hatte Gröner noch erklärt, er habe für seine Spenden „Bedingungen“ gesetzt. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 7 Parteiengesetz schreibt vor, dass „Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“, unzulässig sind. Auf die Frage, ob er bei dieser Aussage im Interview gelogen habe, sagte Gröner heute vor Gericht: “richtig”. Auch in den anderen Interviews habe er sich durch die Journalist:innen unter Druck gesetzt gefühlt.
Transparency Deutschland fordert
- Unabhängige Kontrollbehörde statt Bundestagsverwaltung. Wenn die Bundestagsverwaltung für die Kontrolle zuständig ist, sind Interessenkonflikte vorprogrammiert: Sie untersteht der Bundestagspräsidentin, die einer Partei angehört. Wir brauchen eine weisungsungebundene Kontrollbehörde, wie sie in zahlreichen europäischen Nachbarländern bereits existiert
- Parteispendendeckel: Spenden sollten maximal 50.000 EURO pro Spender:in pro Jahr betragen, um Einflussnahme grundsätzlich einzuschränken
Hintergrund
Transparency Deutschland hatte den Vorgang aufgedeckt und im Mai 2023 die Bundestagsverwaltung zur Prüfung aufgefordert. Im Juli 2023 erklärte diese, sie habe das Verwaltungsverfahren eingestellt weil CDU und Gröner sich von ihren öffentlichen Aussagen distanziert hätten.
2024 reichte „Die PARTEI“ beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die Bundestagsverwaltung ein, weil ihr durch die mutmaßlich unzulässige Spende ein Nachteil im Parteienwettbewerb entstanden sei. Im Mai 2025 ließ das Verwaltungsgericht die Klage zu – der eine historische Grundsatzentscheidung, weil das Berliner Verwaltungsgericht damit erstmals anerkannt hat, dass Parteien Entscheidungen der Bundestagsverwaltung gerichtlich überprüfen lassen können.
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