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Gericht erhöht persönliches Risiko von Korruptionsbeauftragten

17.09.2009

Berlin- handelsblatt.com berichtet, erstmals habe der Bundesgerichtshof einen unternehmensinternen Compliance Officer zu einer Geldstrafe verurteilt, da dieser Delikte von Beschäftigten nicht verhindert habe und Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu 120 Tagessätzen geleistet haben soll. Die Entscheidung soll zu Verunsicherung bei Compliance Officern führen. Als Konsequenz aus dem Urteil sollten Compliance Officer in nächster Zeit darauf achten, ihre eigenen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse klar im Arbeitsvertrag und in der Stellenbeschreibung zu definieren.

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