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Geldwäschegesetz: Bei verspäteter Registereintrag droht Bußgeld und Pranger

München, 16.11.2022

fundresearch.de thematisiert den Auslauf der Übergangsfristen zur Meldepflicht natürlicher Personen in das Transparenzregister bis Ende 2022. Das zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) führe einen Abgleich zwischen Handelsregister und Transparenzregister durch und verwarne die nicht eingetragenen Unternehmen. Stephan Ohme, Leiter Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland, weise darauf hin, dass sich die doppelte Eintragungspflicht und doppelte Kontrollstruktur vermeiden ließe, wenn die Daten in bestehenden Registern digitalisiert würden. Auch Betroffene, die bereits diese Daten im Handelsregister eingetragen hätten, kritisierten den bürokratischen Mehraufwand.