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Geheimsache Ein-Euro-Jobs
16.06.2006
Erlangen – Wie die Junge Welt berichtet, ist ein weiterer Antrag auf Akteneinsicht unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes gescheitert. Eine Anfrage nach der Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommune vergebenen Ein-Euro-Jobs sei von der Erlanger BA mit der Begründung abgelehnt worden, dass die lokale »Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach SGB II« keine Bundesbehörde sei. Darum falle sie auch nicht unter das IFG des Bundes.
<link http: www.jungewelt.de>06-06-14_Junge Welt