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Früherer EU-Kommissarin wird nicht die Rente gekürzt

14.07.2006

Luxemburg – Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass sich die frühere EU-Kommissarin für Wissenschaft Edith Cresson der „Pflichtverletzung von gewissem Schweregrad“ schuldig gemacht hat. Cresson hatte während ihrer Amtszeit in der Kommission von Jacques Santer einen befreundeten Zahnarzt entgegen den Vorschriften anstellen lassen. Während die EU-Kommission deswegen eine Kürzung der Pensionsansprüche Cressons intendierte, hält der EuGH die Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche nicht für gerechtfertigt.

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