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Freibrief für Bestechung

17.04.2008

München- Focus Online berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Köln ihre Korruptionsermittlungen gegen die Pseudo-Postgewerkschaft GNBZ eingestellt habe. Laut Staatsanwaltschaft könne der Tatbestand der Bestechung oder Bestechlichkeit rechtlich gar nicht erfüllt sein, weil es zwischen den beiden Lagern, also GNBZ und PIN, „keinen Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen“ gebe. Dies sei ein Freibrief für Bestechung. Ver.di legte sofort Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

 

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