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Fiskus muss Straftaten anzeigen
26.06.2008
Frankfurt- Die Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert über ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Wenn Finanzbeamte auf Hinweise von Straftaten stießen, müssten sie andere Behörden darüber verständigen. Dies gelte auch für Fälle von Korruption im In- und Ausland. Im Hinblick auf das „hohe Schutzgut der Korruptionsbekämpfung“ habe der Bundestag die Übermittlung solcher Informationen bewusst nicht bloß als „Offenbarungsbefugnis“, sondern als „Offenbarungspflicht“ ausgestaltet.