Pressespiegel
Wirtschaft
Ex-Stadtbaudirektor muss erneut vor Gericht
17.06.2005
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für den ehemaligen Stadtbaudirektor der Stadt Gaggenau wegen angeblicher Bestechung aufgehoben. Damit widersprach der BGH dem Urteil vom Landgericht Baden-Baden, dies hatte den Freispruch wegen Mangel an Beweisen erwirkt. Der Beklagte soll als Bedingung für die Vergabe von Bauaufträgen die Anstellung des Ingenieurbüros seines Sohnes als Subunternehmer verlangt haben.
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