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Pressespiegel Strafrecht

Ex-Chef der Gesundheit Nord muss zahlen

03.08.2009

Bremen- weser-kurier.de meldet, bei einem Zivilverfahren am Landgericht habe ein Richter entschieden, dass der ehemalige Geschäftsführer der Krankenhaus-Dachgesellschaft Gesundheit Nord 87.500 Euro plus Zinsen an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen muss. Die Höhe der Rückzahlung entspreche exakt der Summe, die der Ex-Manager während der Klinik-Affäre zwischen April 2005 und März 2006 als Bestechungsgeld vom damaligen Geschäftsführer des Krankenhauses Bremen-Ost (KBO) erhalten habe. Das Geld sei eine Art Schweigegeld gewesen; der ehemalige Gesundheit Nord-Geschäftsführer habe dem KBO-Geschäftsführer im Gegenzug den Rücken bei dessen krummen Geschäften zulasten des KBO freigehalten.

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