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EuGH stellt 13 Jahre nach Vertragsschluss Vergaberechtswidrigkeit fest

08.02.2010

Berlin- vergabeblog.de berichtet, der Europäische Gerichtshof (EuGH) stelle dreizehn Jahre nach Abschluss des Vertrages über die Entsorgung von Biomüll und Grünabfällen zwischen der Stadt Bonn und der Müllverwertung Bonn GmbH fest: Die Vergabe sei europarechtswidrig gewesen. Der Auftrag habe nicht ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit öffentlicher Ausschreibung erteilt werden dürfen und sei daher umgehend zu beenden. Dabei sei ohne rechtlichen Belang, dass die Beschwerde erst zehn Jahre nach Vertragsschluss eingereicht worden sei und der Beschwerdeführer seit langem von diesem Vertrag und dessen Mängeln gewusst habe.

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