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EU verabschiedet schärfere Vorschriften gegen Geldwäsche

Brüssel, 11.10.2018

Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäschedelikten angenommen, so consilium.europa.eu. Die neuen Vorschriften legen Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche fest. Außerdem solle die Möglichkeiten geschaffen werden, auch juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus sollen Hindernisse in der grenzüberschreitenden justizielle und polizeilichen Zusammenarbeit beseitigt werden. Die neue Richtlinie ergänze die Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

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