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Meldung Hinweisgeberschutz

EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz – Diskussion zur Umsetzung in Deutschland

Berlin, 21.11.2019

© Warren Wong / Unsplash

Im Oktober 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die finale Version der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Richtlinie wird die Bundesregierung dazu veranlassen, seit langem überfällige gesetzliche Regelungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht und andere Missstände melden, innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen.

Am 21. November 2019 hat Transparency Deutschland in Kooperation mit dem Whistleblower-Netzwerk Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Ressorts der Bundesregierung, Unternehmen sowie Zivilgesellschaft eingeladen, um über Kernfragen, Problemstellungen und Umfang der Umsetzung in einen fachlichen Austausch zu treten. Unter dem Titel „EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz. Und nun? – Chancen, Herausforderungen und Fragen der Umsetzung“ diskutierten alle Anwesenden offen und intensiv über die Auswirkungen der Richtlinie auf deutsches Recht (u.a. Arbeits- und Strafrecht, Öffentlicher Dienst), Unternehmenskultur sowie zukünftige Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber.

Da sich die Richtlinie ausschließlich auf EU-Recht bezieht, war allen Anwesenden klar, dass es von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Umsetzung sein wird, den Geltungsbereich so weit wie möglich auch auf nationale Rechtsbereiche auszuweiten und ein eigenständiges Gesetz zu schaffen. Andersfalls wird statt der lang ersehnten Rechtssicherheit für Personen, die Verstöße im Arbeitskontext melden, das genaue Gegenteil eintreten. Transparency Deutschland und das Whistleblower-Netzwerk werden die Umsetzung der Richtlinie daher auch in den kommenden zwei Jahren aufmerksam verfolgen und kommentieren.