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Meldung Hinweisgeberschutz

EU-Parlament beschließt Änderungsvorschläge für Hinweisgeberschutz-Richtlinie

Berlin, 21.11.2018

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern Änderungsvorschläge für den EU-Richtlinien-Vorschlag zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen und vorgestellt. Die Änderungsvorschläge sind nun das Mandat für das EU-Parlament für die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat.

Transparency Deutschland fordert von der Bundesregierung, dass sie in diesen Verhandlungen den Prozess konstruktiv und zügig vorantreibt. In Zeiten von Dieselgate und Luxleaks sind für Transparency Deutschland die Einführung EU-weiter Mindeststandards für Hinweisgeberschutz gerade aus deutscher Perspektive dringend nötig. Eine zeitnahe Verabschiedung der EU-Richtlinie wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Hintergrund

In Deutschland fehlt nach wie vor eine gesetzliche Regelung, die Hinweisgebern Schutz vor nachteiligen persönlichen Folgen im Arbeitsverhältnis oder gar im Hinblick auf strafrechtliche Sanktionen gewährt. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bietet keinen relevanten Schutz, denn sie bezieht sich immer nur auf einen Einzelfall und bewertet zusätzlich Loyalitätspflichten von Arbeitnehmern häufig höher als den Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien. Obwohl der Ansatz der EU-Richtlinie in die richtige Richtung geht, wird klar, dass sie nicht alle Lücken des deutschen Hinweisgeberschutzes schließen wird.

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