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Es gibt auch Verbesserungen

06.07.2009

Berlin- In einem Interview mit taz.de spricht Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, über das neue Datenschutzgesetz. Seiner Meinung nach habe die von Transparency Deutschland geäußerte Kritik, dass der Absatz zum Arbeitnehmerdatenschutz den Kampf gegen die Korruption behindere, keine Substanz. Dieser Paragraf fasse bereits geltendes Recht zusammen, welches bisher vor allem in Form von Gerichtsurteilen vorhanden sei, so Schaar. Das Ermitteln gegen Mitarbeiter und das Abgleichen ihrer Daten sei auch weiterhin möglich. Nur dürfe man eben nicht „ins Blaue hinein die Privatsphäre umkrempeln“, wie es die Bahn gemacht habe.

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