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Erfolg vor Gericht für „Whistleblower“

11.01.2018

Köln – deutschlandfunk.de (11.01.18) berichtet, dass das oberste Gericht in Luxemburg das Urteil gegen einen der beiden Informanten in der sogenannten „LuxLeaks“-Affäre um Enthüllungen über Steuervorteile für internationale Großkonzerne gekippt hat. Die Revisionskammer habe die Verurteilung wegen Diebstahls zu sechsmonatiger Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro gegen Antoine Deltour aufgehoben. Das Urteil gegen den Mitangeklagten Raphaël Halet erhalte das Gericht hingegen aufrecht. Deltour und Halet sollen fast 300.000 Dokumente entwendet haben, die enthüllen, wie Luxemburg Großkonzernen dabei geholfen haben soll, Steuerzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden.

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