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Endlich mehr Transparenz bei Aktienoptionen für Abgeordnete?

Berlin, 30.11.2020

© Tobias Golla / Pixabay

Ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sieht offenbar vor, dass Bundestagsabgeordnete künftig auch Aktienoptionen als Nebeneinkünfte angeben müssen. Laut n-tv.de will die Unionsfraktion eine Gesetzeslücke schließen und die Gefahr von Interessenkonflikten mindern. Aufmerksamkeit hatte diese Lücke zuletzt vor allem im Rahmen der Amthor-Affäre bekommen. Anlässlich dieser Entwicklung erklärt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:

„Die Amthor-Affäre hat klar vor Augen geführt, dass die Offenlegungspflichten für Abgeordnete bisher nicht weit genug gehen. Wir begrüßen daher die Absicht der Unionsfraktionen, ihren Widerstand gegen die Aufnahme von sogenannten Aktienoptionen in den Katalog öffentlich zu machender Nebenverdienste von Abgeordneten aufzugeben. Denn gerade relevante Vermögenswerte wie Aktienoptionen können zu starken Interessenkonflikten führen. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundestag für umfassende Transparenz sorgt. Konsequent wäre, wenn die Union auch die Einführung eines legislativen Fußabdrucks nicht weiter blockieren und für möglichst wenige Ausnahmen bei einem verpflichtenden Lobbyregister eintreten würde.“