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Empfänger von EU-Subventionen dürfen im Internet genannt werden

30.04.2009

Mannheim- ngo-online.de berichtet, die Empfänger von Agrarsubventionen aus Brüssel dürfen weiter im Internet veröffentlicht werden. Dabei können Name, Wohnort und die Höhe der Beihilfen aus Mitteln der Europäischen Union genannt werden. Das habe das Oberverwaltungsgericht  für Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Eilverfahren entschieden. Zuvor habe ein Bauer gegen die Veröffentlichung der Daten auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geklagt. Laut des Gerichts stelle die Veröffentlichung für den Landwirt nur eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Datenschutz dar.

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