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Einigkeit bei Schlussplädoyers
24.07.2008
Frankfurt- Laut FTD.de forderte die Anklage im Rahmen des Siemens-Prozesses gegen den angeklagten Reinhard S. zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 180.000 Euro. Die Verteidigung habe keinen konkreten Antrag gestellt. „Der Antrag auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist durchaus akzeptabel“, so Anwalt Uwe von Saalfeld. Der Vorsitzende Richter Peter Noll wolle am kommenden Montag das Urteil verkünden.
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